Seit dem 16.08.2021 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und damit die 3G-Regelung. Für uns bedeutet das:
Am Training teilnehmen dürfen nur:
- Geimpfte
- Genesene
- Getestete (Test nicht älter als 24 Stunden)
Ausnahmen:
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder, die noch nicht eingeschult sind und Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen sowie an Berufsschulen.
Es ist jeweils ein Nachweis vorzulegen (Impf- bzw. Genesenen-Nachweis, aktueller Test – nicht älter als 24 Stunden oder Schülerausweis)
Oss,
der Vorstand