aktualisierte Corona Bestimmungen

Seit dem 16.08.2021 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und damit die 3G-Regelung. Für uns bedeutet das:

Am Training teilnehmen dürfen nur:

  • Geimpfte
  • Genesene
  • Getestete    (Test nicht älter als 24 Stunden)

Ausnahmen:

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder, die noch nicht eingeschult sind und Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen sowie an Berufsschulen.

Es ist jeweils ein Nachweis vorzulegen (Impf- bzw. Genesenen-Nachweis, aktueller Test – nicht älter als 24 Stunden oder Schülerausweis)

Oss,

der Vorstand

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